Verpackungs-Lösungen

Sie suchen Verpackungen für Gefahrgut, die den internationalen Vorschriften entsprechen?

Wir stellen nach Ihren individuellen Vorgaben die passende Verpackungslösung her, wie z.B. Gefahrgutkarton, Komplettverpackung, incl. Absorbtionsmaterial, Etiketten, Klebebänder oder sonstige Gefahrgutverpackung, selbst wenn es ein Flugzeug ist, wir packen das! Weiterhin entwickeln auch gemeinsam mit namhaften Verpackungsherstellern und unseren Kunden produktzugeschnittene Verpackungslösungen z.B. für Lithium - Akkus und – Batterien, die bekanntlich ein hohes Gefahrenpotential haben. Hierauf haben wir uns spezialisiert und betreuen Kunden wie z.B. die Fa. Li-Tec GmbH aus Kamenz eine Evonik-Tochter.


Lithiumbatterien und Akkus

Ob Luftfracht oder auf der Straße, wer Lithium-Batterien oder Akkus versendet, muss diverse Regelungen und Vorschriften beachten. Seit 2009 haben sich die betreffenden Vorschriften für die Art der Verpackungen, Kennzeichnungen und Dokumentationen von Lithium-Batterien und Akkus für alle Verkehrsträger zum Teil erheblich verändert.
Der wichtigste Hinweis ist: Lithium-Batterien und Akkus unterliegen immer gefahrgutrechtlichen Vorgaben!
Wenn diese wichtigen Vorgaben und Vorschriften beim Transport dieser Gefahrgüter nicht beachtet werden, kann dies nicht nur zu Verzögerungen bei der Sendungs-Zustellung führen sondern kann auch u.U. zu chemischen Reaktionen, Brand oder Explosion des Gefahrguts führen.


Versand von Lithium-Batterien und Akkus

Die zur Anwendung kommende Transport-Vorschrift für den Luftverkehr ist die IATA DGR 52/2011 - Teil II der jeweils anwendbaren neuesten Verpackungs-Vorschriften 965 bis 970. Diese Vorschriften besagen, dass die Innenverpackung jede Batterie, Zelle oder den Akku vollständig umschließen muss. Um einen Kurzchluss zu vermeiden, muss der Kontakt mit anderen leitenden Gegenständen innerhalb derselben Verpackung unbedingt vermieden werden.
Jede Verpackung ( Packstück ) muss weiterhin einen Fall aus 1,20 Meter Höhe in beliebiger Ausrichtung standhalten um eine Beschädigung der Lithium-Zelle, Batterie oder Akku, oder eine Verschiebung und Verlagerung des Inhalts oder ein Austreten zu vermeiden. Im Bereich Lufttransport für Lithium-Ionen darf ein einzelnes Packstück, das maximale Gewicht von 10 Kg nicht überschreiten.